Nach der Annahme

Was ist nach der Annmahme zu beachten?

Nach der Annahme eines Manuskripts liegt das gesamte Publikationsmanagement bei der zuständigen Redaktion. Oftmals übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst das wissenschaftliche Fachlektorat; in vielen Fällen bearbeiten auch externe Redakteurinnen und Redakteure die Manuskripte redaktionell, wobei in beiden Fällen jeder Schritt in enger Abstimmung mit den Autorinnen und Autoren erfolgt.


Reihen
Zu Beginn des Redaktionsprozesses benötigen die Redaktionen in der Regel folgende Angaben:

  • Vorschlag für das Coverbild (Bitte beachten Sie, dass dafür u. U. gesonderte Nutzungsrechte einzuholen sind)

  • Werbetext: Text von ca. 1.800 Zeichen, der als Werbetext für den Verlag dient und der bei den meisten Reihen auf der Rückseite des Buches abgedruckt wird - gerne auch in englischer Version. Dazu benötigen die Verlage i. d. R. 5 Schlagwörter sowie Kurzangaben zu den Autorinnen und Autoren

  • Vorschlag für Rezensionsorgane: Die Autorinnen und Autoren können i. d. R. maximal 15 Rezensionsorgane auswählen, denen automatisch Bände zur Rezension geschickt werden. Dazu stellt die Redaktion eine Standard-Liste zur Auswahl zur Verfügung.

In der Regel sind insgesamt 5 Exemplare als Freiexemplarkontingent für die Autorin bzw. den Autor vorgesehen. Bei mehreren Autorinnen und Autoren werden zusammen mit den Herausgeberinnen und Herausgebern individuelle Lösungen vereinbart.

Sofern die entsprechenden Nutzungsrechte vorliegen, erhalten die Autorinnen und Autoren ein bildschirmoptimiertes PDF der finalen, vom DAI zur Publikation freigegebenen Umbruch-Version.

Nach Rücksprache kann das DAI ggf. eine begrenzte Anzahl von Exemplaren (i. d. R. maximal 5) für Belegzwecke an institutionelle Bildgeber, Antikenbehören, Kooperationspartner o. Ä. versenden. Belegexemplare für Dissertationen zählen nicht dazu.

In diesem Stadium werden auch die notwendigen Verträge zwischen Autorin bzw. Autor und DAI geschlossen.


Verträge
Für alle Zeitschriftenartikel und Reihenwerke schließt das DAI mit den Autorinnen und Autoren einen Publikationsvertrag ab. Dem DAI wird darin das Recht zur Veröffentlichung der Beiträge in der jeweiligen Publikation eingeräumt. Da das DAI seine Publikationsorgane auch im Internet zugänglich macht, werden zudem die Fragen der Online-Stellung geregelt. Die Autorinnen und Autoren versichern zudem im entsprechenden Publikationsvertrag, dass sie über sämtliche Nutzungsrechte verfügen bzw. diese von den Inhaberinnen und Inhabern derselben eingeholt haben. Dies gilt insbesondere für Bildvorlagen, Zeichnungen, Reproduktionen und muss sich auch auf die Online-Nutzung erstrecken. Zudem werden in den Publikationsverträgen im Fall von Zeitschriftenartikeln – sofern vorgesehen – die Zahl von Sonderdrucken und der Umgang mit digitalen PDF-Offprints geregelt. Bei Reihenwerken wird die Anzahl der Freiexemplare festgelegt (i. d. R. 5 Ex.) sowie die Rabatt-Konditionen zum Eigenerwerb (meist um die 30%) vereinbart.


Reihen und Zeitschriften
Nach dem Satz des Manuskripts erhalten die Autorinnen und Autoren eine Umbruchversion (i. d. R. als PDF) sowie bei den Reihen eine Version des Umschlags zur Qualitätskontrolle und zur finalen Freigabe. Ansprechpartnerin ist in allen Stadien des Herstellungsprozesses die jeweilige Redaktion.


Druck und digitale Ausgabe
Nach Erscheinen des Werkes werden vom Verlag automatisch alle vereinbarten Frei-, Beleg- und Rezensionexemplare versandt.


Akademische soziale Netzwerke
Sollten Sie in einem akademischen Netzwerk auf Ihre Publikation aufmerksam machen wollen (Academia, ResearchGate o. Ä.), kann die Frontmatter-Seite der digitalen Ausgabe, auf der sich der Link zum abrufbaren PDF auf iDAI.publications befindet, hochgeladen werden.