Rechtsform und Satzung
Das DAI ist eine Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes mit dem Recht der wissenschaftlichen Selbstverwaltung. Es hat seinen Sitz in Berlin, führt ein eigenes Siegel und hat eigenes Vermögen. Die jetzige Satzung ist seit 2019 in Kraft. Die Arbeit der Organe des DAI, Einzelheiten zu Evaluierungen, Abteilungs- bzw. Kommissionskonferenzen und Abstimmungen sind durch die Geschäftsordnung definiert.
Im Laufe seiner Geschichte war das Deutsche Archäologische Institut verschiedenen Einrichtungen zugeordnet. Nach der Gründung im Jahr 1829 als privater Zusammenschluss unter Protektorat des damaligen preußischen Kronprinzen wurde es im Jahre 1871 wurde es unter dem Namen "Institut für archäologische Correspondenz" in eine preußische Staatsanstalt umgewandelt.
1874 wurde das das DAI in eine Reichsanstalt umgewandelt und ab 1887 zunächst „Kaiserlich Deutsches Archäologisches Institut“ und ab 1914 „Archäologisches Institut des Deutschen Reiches“ bennannt.
Seit 1874 gehörte das DAI zum Auswärtigen Amt. Nach 1934 war es kurze Zeit dem Reichsinnenminister und dann dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung unterstellt. 1945 lag das Institut in treuhänderischer Verwaltung durch das Land Berlin, um dann in die Obhut des Bundesministeriums des Innern überführt zu werden. 1970 wurde es durch einen Erlass des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt wieder dem Auswärtigen Amt zugeordnet.