Gute Wissenschaftliche Praxis (GWP) am DAI
Wissenschaftliche Redlichkeit und die Beachtung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis bilden die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft, die Erkenntnisgewinn anstrebt und von der Öffentlichkeit respektiert wird. Sie sind unverzichtbare Voraussetzungen allen wissenschaftlichen Arbeitens, die den respektvollen Umgang miteinander, mit dem kulturellen Erbe und der Umwelt sowie die vertrauensvolle wissenschaftliche Zusammenarbeit weltweit umfasst und das unerlässliche Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft stärkt und fördert.
DAI.Kodex
Die Umsetzung des DFG-Kodex »Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis« hat das DAI zum Anlass genommen, wichtige für das DAI geltende Regeln in einem knappen Dokument zusammenzufassen. Dieser DAI.Kodex enthält auch wesentliche Punkte gesetzlicher und satzungsgemäßer Aufgaben und ist damit eine auf unsere Arbeit angepasste Ergänzung zum Kodex der DFG.
DAI Richtlinie zur GWP
Das Deutsche Archäologische Institut hat den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft folgend eine Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen verabschiedet, die seit 1. Juni 2023 in Kraft getreten ist.
Ombudspersonen
Gemäß § 12 der Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis hat das DAI zwei Ompudspersonen benannt:
- Ombudsperson: Dr. Jan-Marc Henke ombudsperson-1@dainst.de
- stllv. Ombudsperson: Dr. Andreas Schachner ombudsperson-2@dainst.de
Auftrag & Programm
Grundlage der Entwicklung der Forschungspläne und der Formate für die Verbundforschung im DAI ist das Positionspapier des Direktoriums „Potentiale und Perspektiven der Forschung am Deutschen Archäologischen Institut“. Die Entwicklung der Forschungsfragen und -strategien erfolgt dann in den Abteilungen und Kommissionen.
Richtlinien wissenschaftliches Publizieren
Das DAI gibt Hinweise zu Fragen der Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse im Allgemeinen und speziell am DAI. Dabei gehen die Inhalte eng zusammen mit den Hilfestellungen zum Forschungsdatenmanagement.
Forschungsdatenmanagement
Das DAI bietet im Rahmen der Guten Wissenschaftlichen Praxis zahlreiche Angebote zur Unterstützung von WissenschaftlerInnen im Bereich Forschungsdatenmanagement wie Beratung, Schulungsangebote und Datenmanagementpläne. Auf den Seiten des der Open Access Zeitschrift „Forum für digitale Archäologie und Infrastruktur (FdAI)“ finden Sie Informationen über Methoden und Instrumente der digital science und Handreichungen Veröffentlichung von Datenpublikationen.
Zentrale Wissenschaftliche Dienste
Data Policy / Open Science
Handreichungen idai.repo
Kulturerhalt
Die Untersuchungen archäologischer Fundplätze sind grundsätzlich forschungsbasiert und finden ihren rechtlichen Rahmen in geltenden Rechtsnormen wie Konventionen, Gesetzen oder amtlichen Richtlinien. In den Gastländern sind dies die dort geltenden einschlägigen Vorschriften zum Denkmalschutz.
Für das Deutsche Archäologische Institut gilt das europäische Übereinkommen vom 16. Januar 1992 zum Schutz des archäologischen Erbes (Valletta Konvention). Darüber hinaus hat das Deutsche Archäologische Institut internationale Vereinbarungen zum Schutz des kulturellen Erbes und zum Umgang mit archäologischen Grabungsstätten unterzeichnet und sich hinsichtlich des Kulturgüterschutzes selbst verpflichtet.
(Gemeinsames Statut zu den Prinzipien des Schutzes Archäologischer Stätten, Denkmäler und Museen)
Standards & wissenschaftliche Qualitätssicherung
Qualitätssicherung verstehen wir als steten Prozess, den wir organisatorisch systematisch in unseren Strukturen verankert haben. Hierfür sind unterschiedliche Formate interner und externer Qualitätssicherung vorgesehen.
Frühe wissenschaftliche Karriere
Von Beginn an - die frühe Karriereförderung am DAI ist die Basis für exzellente Forschung auch in der Zukunft.