Die Kommission Grabungstechnik
Die RGK engagiert sich als Mitglied der Kommission Grabungstechnik des Verbands der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland (https://www.landesarchaeologien.de/kommissionen/grabungstechnik) für die Fachfortbildung und Weiterentwicklung von Methoden und Standards der archäologischen Feldforschung. Neben der kontinuierlichen Verbesserung und Anpassung von Standards für archäologische Ausgrabungen – mittlerweile vielfach Grundlage für die Richtlinien zur Durchführung von Ausgrabungen in Deutschland – bildet die Kommission Grabungstechnik den Prüfungsausschuss der Fortbildung zum/zur Grabungstechniker:in nach dem Frankfurter Modell. Die Abschlussprüfung der Fortbildung findet in der RGK unter deren Vorsitz in Frankfurt am Main statt.
Übersicht zu den Mitgliedern der Kommission Grabungstechnik: https://www.landesarchaeologien.de/kommissionen/grabungstechnik/mitglieder
Berufsbild „Grabungstechniker:in“
Grabungstechniker:innen sind auf dem Gebiet der archäologischen Denkmalpflege und der archäologischen Forschung tätig. In der Regel führen sie als technische Leitung archäologische Feldarbeiten durch – neben archäologischen Ausgrabungen umfassen diese Prospektionen/Voruntersuchungen, Erkundungen sowie Surveys – und begleiten, sowie überwachen Baumaßnahmen und Feldarbeiten anderer. Ihre große Verantwortung ergibt sich aus der Tatsache, dass Grabungen mit einer – systematisch dokumentierten – Zerstörung des betreffenden archäologischen Fundstellenareals einhergehen. Daher ist eine umfassende Kenntnis der verschiedenen Grabungs-, Dokumentations- und Fundbergungstechniken, deren methodisch richtige Anwendung, sowie eine rasche Auffassungsgabe und die Fähigkeit zu innovativem Handeln notwendig. Dazu gehört auch die Kenntnis einschlägiger Literatur, wichtiger Bestimmungen und Gesetze, wie z. B. Denkmalschutzgesetze, Arbeitsschutz- und Arbeitsstättenverordnungen.
Fortbildung nach Frankfurter Modell
Die Fortbildung zum/zur geprüften Grabungstechniker:in wird unter der fachlichen Aufsicht der archäologischen Denkmalämter in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss durchgeführt. Ihre Dauer beträgt mindestens drei Jahre. Voraussetzung für die Fortbildung ist ein abgeschlossener Ausbildungsberuf oder ein erstes berufsqualifizierendes Studium sowie entsprechender Berufserfahrung. Neben der fachlichen Ausbildung an einem archäologischen Landesamt wird im Rahmen der Fortbildung ein fester Zyklus an Kursen zur Vermittlung verschiedener Kenntnisse (z. B. Vermessung, Fotografie) durchlaufen. Die Bezeichnung „Frankfurter Modell“ geht auf den Dienstort der RGK Frankfurt am Main zurück, an dem sich die Kommission Grabungstechnik traditionell jährlich zweimal trifft und auch die Prüfungen abgelegt werden. Freie Fortbildungsplätze werden regulär ausgeschrieben und entsprechend veröffentlicht (z. B. unter www.landesarchaeologien.de oder www.darv.de).
Römisch-Germanische Kommission
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Deutschland
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