Kennziffer: RS25-26

Reisestipendium 2025/26 (RS25-26)

Das Deutsche Archäologische Institut vergibt auch im Jahr 2025 Reisestipendien an herausragende Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen. Sie dienen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Archäologie und ihren Nachbarwissenschaften. Das Reisestipendium wird zu dem Zweck vergeben, Stipendiaten und Stipendiatinnen die Möglichkeit zu eröffnen, sich durch einen in der Regel einjährigen Aufenthalt in Ländern mit bedeutenden Zeugnissen der frühen Kulturen der Menschheitsgeschichte gute Kenntnisse dieser Länder, vor allem ihrer archäologischen Stätten, zu verschaffen. Ziel ist eine vertiefende und weitergehende Qualifikation nach Abschluss der Promotion für eine weiterführende wissenschaftliche Karriere bzw. Tätigkeit im Kontext der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und die Stärkung der Internationalisierung deutscher bzw. an deutschen Universitäten promovierter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler durch den Aufenthalt in mehreren Ländern. Vierteljahresberichte und der Abschlussbericht dokumentieren den Wissenserwerb.

Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel können fünf volle Reisestipendien (insgesamt 60 Stipendienmonate) verliehen werden. Voraussetzung für die Bewerbung ist eine herausragende Promotion in der Archäologie oder ihren Nachbarwissenschaften.[1] Bewerber und Bewerberinnen sollen bei Einreichen der Dissertation das 32. Lebensjahr und bei Ablauf der Bewerbungsfrist das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben.[2] Die Bewerber und Bewerberinnen müssen die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates haben und an einer deutschen Universität promoviert worden sein.

Das Stipendium kann für ein Jahr oder für ein halbes Jahr beantragt werden.

Bis 15. Januar 2025 sind folgende Bewerbungsunterlagen elektronisch an stipendien@dainst.de einzureichen:

  1. Anschreiben,
  2. Nachweis über den Abschluss der Promotionsverfahrens,
  3. die zur Promotion eingereichten Qualifikationsschriften,
  4. zwei Empfehlungsschreiben von zwei Fachgelehrten,
  5. tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zu Familienstand und zur Staatsangehörigkeit,
  6. Reiseplan,
  7. eigene Schriften und
  8. eine einseitige Zusammenfassung der Dissertation.

Die Stipendiaten und Stipendiatinnen sind verpflichtet,

a)         der Präsidentin vierteljährlich zu berichten und nach Beendigung der Reise einen für die Zentraldirektion bestimmten zusammenfassenden Bericht vorzulegen und

b)         an dem Vorbereitungstreffen in der Zentrale in Berlin und, solange sie sich am Sitz einer Auslandsabteilung aufhalten, an den von dieser durchgeführten wissenschaftlichen Veranstaltungen teilzunehmen.

 

Die Bewerbungen aus allen Fachrichtungen sind zu adressieren an:

 

Die Präsidentin
des Deutschen Archäologischen Instituts
Podbielskiallee 69 – 71
14195 Berlin

Über die Bewerbungen wird auf den Sitzungen der Kommissionen sowie der Zentraldirektion im Mai 2025 entschieden. Zur Vorbereitung der Reise findet voraussichtlich im Juni 2025 ein für alle Reisestipendiaten und Reisestipendiatinnen verbindliches Treffen in Berlin statt. Der Zeitpunkt des Reiseantritts am 01. Oktober 2025 ist für Stipendiaten und Stipendiatinnen mit einjährigem Stipendium verbindlich. Inhaber und Inhaberinnen eines halben Stipendiums können den Reiseantritt im Rahmen des einjährigen Zeitraumes frei wählen.

 


[1] Die Promotion gilt als Bewerbungsgrundlage für alle Bewerberinnen und Bewerber, fachspezifische Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

[2] Voraussetzung für die Bewerbung ist eine abgeschlossene Promotion. Dabei muss das Datum des Einreichens der Promotionsschrift vor der Vollendung des 32. Lebensjahres liegen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf das 35. Lebensjahr nicht überschritten sein. Die Anhebung der Altersgrenze für das Einreichen der Dissertation in den Richtlinien für Stipendien des DAI erfolgte unter Berücksichtigung zusätzlicher Qualifikationen, Dienste und Ausbildungszeiten; Ausnahmen von dieser Regelung z.B. für Wehrdienst, Zivildienst, Erziehungszeiten etc. sind nicht vorgesehen.