Copyright &

right of use

Im Vorfeld zu beachten

Bitte beachten Sie, dass Sie für Abbildungen, Zeichnungen, Texte und sonstiges urheberrechtlich geschütztes Material, bei denen nicht sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte bei Ihnen liegen, ggf. die notwendigen Nutzungsrechte einholen müssen, vor allem, wenn Eigentumsrechte von Museen, Antikenbehörden o. Ä. betroffen sind.

Ausführliche Informationen zu diesen und anderen Punkten finden Sie in folgenden Publikationen für den Bereich Wissenschaft gut erfassbar zusammengestellt:

Wie von der DFG empfohlen, strebt das DAI an, seine Publikationen und die darin enthaltenen Texte und Abbildungen unter sog. Creative Commons-Lizenzen zu veröffentlichen, im Idealfall unter einer Lizenzierung CC-BY bei Artikeln bzw. CC-BY oder CC-BY-SA bei Open-Access-Büchern. Jede andere Lizenz aus der CC-Familie wird aber ebenfalls begrüßt. Informationen zu CC-Lizenzen finden Sie hier:

Sollte ein Bildgeber oder eine Institution bzw. ein/e Urheber/in einer Lizenzierung unter einer der CC-Lizenzen nicht zustimmen, wird alternativ die Nutzung unter der Bedingung "Freier Zugang – alle Rechte vorbehalten" erbeten, d. h. das Werk ist durch das Urheberrecht und bzw. oder verwandte Schutzrechte geschützt, aber kostenfrei zugänglich.

Publikationen in Zeitschriften und Reihen
Das DAI benötigt für die Publikation Ihres Werkes einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte für die Verbreitung der Druckausgabe und die Online-Veröffentlichung. Für DAI-Publikationen gelten in der Regel folgende Parameter, die zuweilen von Bildgebern bei Bildrechteanfragen erbeten werden:

  • Druckausgabe: Auflagenhöhe zwischen 300 und 1.000 Exemplaren. Eine Auflagenhöhe von 1.000 Exemplaren wird auch bei Bänden, die in Printing-on-demand erscheinen, nicht überschritten. (Sollte ein Bildgeber bei der Auflagenhöhe niedrigere Schwellwerte für die Preisgestaltung ansetzen, bitte Rücksprache im Vorfeld mit der zuständigen Redaktion.)

  • Digitale Ausgabe: Die digitale Ausgabe wird über die eigene Informationsinfrastruktur des DAI kostenlos abrufbar sein. Das DAI verfolgt mit der Veröffentlichung kein kommerzielles Interesse.

Zitatrecht: Beachten Sie, dass auch für die sog. Schrankenregelungen und insbesondere für das Zitatrecht besondere Voraussetzungen gelten. Insofern müssen Sie sicherstellen, dass die notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Dies gilt auch bei Reproduktionen aus Publikationen. Es wird im Zweifel empfohlen, die notwendigen Nutzungsrechte einzuholen.

Bitte prüfen Sie im Vorfeld der Einreichung, dass Sie

  • sämtliche notwendige Nutzungsrechte eingeholt haben
  • die Genehmigungen von den zuständigen Altertümerverwaltungen, Museen etc. eingeholt haben
  • die entsprechenden Rechte für eine Online-Veröffentlichung eingeholt haben bzw. eine Liste von Abbildungen, die nicht online gestellt werden dürfen, beifügen werden
  • insbesondere bei allen Bildern und sonstigem urheberrechtlich geschützten Material die Urheberschaft angegeben haben
  • ggf. Vorgaben der Rechteinhaber zur Gestaltung des Bildnachweises berücksichtigt haben
  • von allen Personen, die abgebildet werden, die notwendigen Genehmigungen eingeholt haben
  • im Falle einer Dissertation das Imprimatur von der zuständigen Prüfungskommission erhalten haben
  • die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG eingehalten haben 

Forschungsdatenpublikationen
Auch bei Forschungsdatenpublikationen gelten die Bestimmungen zu den Urheber- und Nutzungsrechten: Für alle Daten von Dritten (z.B. bei Bildern und 3D-Modellen) müssen einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte vorliegen. Aus den vorgelegten Nachweisen (in Form von CC-Lizenzen oder als Dokument / per Mail etc.) muss eindeutig hervorgehen, dass die Nutzung der Daten genau unter den o. g. Bestimmungen erlaubt ist. Sollten einschränkende Bestimmungen von Dritten definiert werden (z.B. Vorgaben zur dpi-Zahl oder zur genauen Positionierung von Bildnachweisen), können diese Daten nicht im Rahmen der o.g. Forschungsdatenpublikationen veröffentlicht werden.

Nachweis von Fotoautor*innen
Bei der Veröffentlichung von Bildmedien müssen die Urheber, also die Fotograf*innen oder Ersteller von dreidimensionalen Bildmedien, genannt werden. Stellen Sie daher sicher, dass die Bildurheber für jedes der zu veröffentlichten Bilder bekannt und dokumentiert ist (z.B. in einer Tabelle o. Ä.).

Datenübergabeverträge
Zur Regelung der vertrags- und nutzungsrechtlichen Aspekte werden zwischen dem DAI und den Autor*innen geeignete Datenübergabeverträge abgeschlossen.