Kennziffer: FS25-Rom

Forschungsstipendium Rom - Sepulkralkultur

Für das Jahr 2025 kann vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln mit Antritt zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein Forschungsstipendium mit einer Länge von bis zu 4 Monaten (das Stipendium muss spätestens zum 31.12.2025 enden) vergeben werden.

Das Stipendium wird für die Zwecke umgrenzter eigenständiger Forschungsvorhaben vergeben, die einen substantiellen wissenschaftlichen Beitrag im Sinne des DAI zum Ziel hat und in Verbindung mit dem Forschungsschwerpunkt "Sepulchralarchäologie" des DAI Rom (DAI-Forschungsclusters 3 "Körper und Tod") steht. Der thematische Schwerpunkt des geförderten Vorhabens soll auf der Sepulkralkultur im vorrömischen Umbrien liegen und somit zur Stärkung der Fachbereiche Vor- und Frühgeschichte sowie Etruskologie und Italische Archäologie der Abteilung Rom beitragen. Materialstudien sind ausdrücklich erwünscht. Ergebnis des Stipendiums ist eine Veröffentlichung zum Forschungsprojekt.

Die Bewerbung kann von deutschen und ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit einem Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Archäologie oder ihrer Nachbarwissenschaften eingereicht werden. Die Höhe des Forschungsstipendiums beträgt monatlich mind. 2.050,- Euro für promovierte und mind. 1.500,- Euro für nicht promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Die Bewerbungsunterlagen für Bewerberinnen und Bewerber sind in digitaler Form als ein pdf an die Direktoren der Abteilung Rom zu adressieren und bis 15.05.2025 unter stipendien@dainst.de einzureichen. Bitte geben Sie die Kennziffer FS25-Rom an.

Mit der Bewerbung in digitaler Form einzureichen sind:

  • Anschreiben
  • Formblatt zur Bewerbung um ein Forschungsstipendium (Download hier)
  • Darstellung des Forschungsvorhabens (max. 3.000 Zeichen)
  • Arbeitsprogramm für den geplanten Stipendien-Zeitraum
  • Zeugnisse akademischer Abschlüsse[1]
  • vollständiges Schriftenverzeichnis
  • tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zu Familienstand und Staatsangehörigkeit (max. 2 Seiten)

Die Vergabe der Forschungsstipendien erfolgt nach der am 01.09.2020 in Kraft getretenen Richtlinie für Stipendien des Deutschen Archäologischen Instituts. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Stipendienausschuss des Deutschen Archäologischen Instituts getroffen.

Im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung behandeln wir Ihre personenbezogenen Daten mit größter Sorgfalt und Diskretion. Unsere Datenschutzinformation finden Sie auf unserer Webseite unter www.dainst.org/datenschutz. Diese informiert Sie gemäß Art. 13 DSGVO über den Umfang und die Art und Weise der Verarbeitung sowie über Ihre diesbezüglichen Rechte.

 


[1] Akzeptierte Sprachen sind Deutsch und Englisch. Andernfalls ist eine zertifizierte Übersetzung einzureichen.