Auflösung von Abbildungen
Mindestauflösung
Graustufen- und Farbbilder: 300dpi
Bitmap-Formate: 1200dpi
Die Vorgaben gelten bezogen auf die Endgröße im Druck. Es empfiehlt sich daher, die Bilder in deutlich höherer Auflösung einzureichen, da sonst eine Vergrößerung für den Druck (auch z. B. nach dem Beschnitt usw.) nicht mehr möglich ist.
Ein Beispiel
Ein Fotoabzug des Formats 7 x 4 cm soll im Buch in einer Größe von 14 x 8 cm abgebildet werden. Es genügt nicht, den Abzug mit 400dpi zu scannen, da der Scan des Fotoabzugs um den Faktor 2 für den Druck vergrößert und sich durch diese Skalierung die dpi-Zahl auf 200dpi halbieren würde. Der Fotoabzug des Formats 7 x 4 cm muss also mit 800dpi gescannt werden, um bei einer Endgröße von 14 x 8 cm über eine Auflösung von 400dpi zu verfügen.
Achten Sie darauf, dass Sie sämtliche Abbildungsvorlagen bereits möglichst in jenen Abmessungen anlegen, in denen die Vorlagen später gedruckt werden sollen. Bei späteren Skalierungen finden Interpolationsprozesse statt, die zu Minderungen in der Bildqualität führen können. Dies gilt insbesondere für Zeichnungen; so können Linien aufpixeln oder wegbrechen, obwohl die umgerechnete Bildauflösung gemäß der Richtlinien nicht unterschritten wird. Auch bei Rasterbildern können negative Effekte durch zu starke Skalierungen auftreten.
Sollten Sie Bilder aus Publikationen einscannen, die Sie als Vorlagen verwenden wollen, achten Sie darauf, dass beim Scannen eine Entrasterung erfolgt, da es ansonsten zu Moiré-Effekten kommen kann. Eine nachträgliche Weichzeichnung zur Entfernung des Rasters ist zwar möglich, aber die Ergebnisse können schlechter ausfallen, als wenn die Bilder direkt beim Scanprozess entrastert werden.
Weitere Vorgaben für Abbildungen und Layout
Grundsätzlich gilt für alle digital erstellten Zeichnungen, Pläne, Diagramme und sonstige Grafiken: unbedingt als Vektordateien einreichen (Format: PDF, Illustrator). Für die Online-Ausgaben ist durch die reduzierte Auflösung die Verwendung von Bilddateien für grafische Elemente mit einem erheblichen Qualitätsverlust verbunden.
Zeichnungen
- Für alle Zeichnungen gilt,
- dass sie möglichst in Druckendgröße angelegt werden sollen.
- dass Druckereien bei einer Linienstärke in Druckendgröße von kleiner als 0.25 Punkt nicht mehr einen sauberen Druck garantieren. Je nach Linienfarbe können diese Effekte auch schon bei dieser Strichstärke eintreten.
- dass bei Schraffuren der Linienabstand nicht zu klein sein sollte, da im Druck sonst Moiré-Effekte auftreten können. Aus diesem Grund sollten auch Farbflächen, die in Bildbearbeitungsprogrammen angelegt werden, keine engen Raster enthalten.
- Analoge Zeichnungen: Das Bitmap-Format (*.bmp) empfiehlt sich nur bei sehr präzisen Tuschezeichnungen. Bei Scans von Bleistiftzeichungen oder anderer filigraner Dokumente können Rasterformate (*.tif) deutlich bessere Ergebnisse erzielen. In diesen Fällen wird eine Mindestauflösung von 600dpi in Druckendgröße empfohlen.
- Vektorisierte Zeichnungen (Illustrator, AutoCAD, z. B. *.ai, *.dwg): Hier ist eine rechtzeitige Rücksprache mit der zuständigen Redaktion hilfreich.
- In der Regel können Illustrator-Zeichnungen für den Druck verwendet werden (*.ai).
- PDF-Versionen liefern sehr gute Ergebnisse, allerdings müssen beim Schreiben der Datei die notwendigen Parameter für den Druck beachtet werden.
- Achten Sie darauf, dass schwarze Elemente (Linien, Schrift usw.) wirklich in Schwarz angelegt sind, nicht in 4c.
Montagen
Sollten Sie Fotos, Zeichnungen und Beschriftung in einem Bild kombinieren wollen, so muss das Bild in einer Auflösung von 1200dpi bezogen auf die Druckengröße angelegt sein, da sonst u. U. einzelne Bestandteile wie die Aufschriften aufgerastert und pixelig werden. Achten Sie zudem darauf, dass Sie Beschriftungen in 100% Schwarz anlegen.
Diagramme
Im Falle von Diagrammen sollten die Originaldaten (i. d. R. *.xlsx) zusammen mit hochaufgelösten exportierten Bildern (*.tif bzw. *.pdf) eingereicht werden.
Dateinamen
Die Dateinamen sind kurz zu halten und sollten keine Sonderzeichen enthalten. Halten Sie sich dabei an IANUS-Empfehlungen (https://ianus-fdz.de/it-empfehlungen/projektphasen/dateiverwaltung/dateibennenung)
Falttafeln – Beilagen – Planzeichnungen
Großmaßstäbliche Abbildungsvorlagen, die in einem digitalen Format angefertigt wurden, werden i. d. R. als digitale Supplemente in der iDAI.world publiziert.
Nur im Falle einer begründeten wissenschaftlichen Notwendigkeit sind solche Sonderformate im Druck möglich. Nehmen Sie daher vor der Manuskripterstellung Rücksprache mit den zuständigen Herausgeberinnen und Herausgebern bzw. den zuständigen Redaktionen und erörtern Sie, ob solche Sonderausstattungen im Einzelfall genehmigt werden können.
Erfahrungsgemäß können viele ehemalige Falttafeln bereits bei der Konzeption der Pläne und Zeichnungen vermieden werden, ohne dass die inhaltliche Bildaussage dadurch beeinträchtigt wird.
Abgesehen von den herstellerischen Problemen und ökonomischen Aspekten (siehe unten) verhindern Sonderformate wie Beilagen und Falttafeln zudem, dass ein Buch Printing on demand erscheinen kann.
Sollten die Herausgeberinnen und Herausgeber bzw. Gutachterinnen und Gutachter die wissenschaftliche Notwendigkeit für diese Sonderformate bestätigt haben, gilt Folgendes:
- Falttafeln können mit vertretbarem Aufwand nur am Anfang oder am Ende eines Bogens (1 Bogen in der Regel = 16, manchmal 8 oder 32 Druckseiten) und maximal paarweise eingebunden werden. Da sich die Verteilung des Texts auf die Bogen erst nach dem Satz ergibt und die exakte Position vorher nicht vorhersehbar ist, empfiehlt sich eine separate Nummerierung.
- Je nach Anzahl der Falttafeln und der Falzhäufigkeit steigt die Gefahr, dass sich der Buchdeckel nicht richtig schließen lässt. Dies buchbinderisch auszugleichen, ist technisch nicht in allen Fällen möglich.
- Beilagen sind so konzipieren, dass man die Zeichnungen gesammelt auf gleichen Papierformaten unterbringt. Es empfiehlt sich, gängige Formate (z. B. A2) zu wählen.
- Beilagen mit Abmessungen > 1 m werden von vielen Druckereien nicht mehr hergestellt.
Farbabbildungen
Nehmen Sie vor der Manuskripterstellung Rücksprache mit den zuständigen Herausgeberinnen und Herausgebern bzw. den zuständigen Redaktionen und erörtern Sie, in welchem Umfang die Farbabbildungen genehmigt werden können, da diese nur im Falle einer wissenschaftlichen Notwendigkeit vorzusehen sind.
Sollten die Herausgeberinnen und Herausgeber bzw. Gutachterinnen und Gutachter die wissenschaftliche Notwendigkeit für Farbabbildungen bestätigt haben, gilt Folgendes:
- Im Offset-Druckverfahren können nur ganze Bogen (1 Bogen in der Regel = 16, manchmal 8 oder 32 Druckseiten) farbig gedruckt werden. Das bedeutet, dass einzelne, auf mehrere Bogen verteilte Farbabbildungen äußerst unwirtschaftlich sind. Farbabbildungen sollten daher im Idealfall möglichst zusammen angeordnet werden — etwa in Form von Farbtafeln —, damit nur wenige Bogen farbig gedruckt werden müssen.
Wir bitten daher die Autorinnen und Autoren, sehr frühzeitig mit der zuständigen Redaktion in Kontakt zu treten, um eine individuelle Lösung zu erarbeiten.
Im Digitaldruckverfahren ist die Verarbeitung von Farbabbildungen wesentlich einfacher. Da bei diesem Verfahren jedoch ebenfalls Mehrkostenn.
Farbverbindlichkeit
Um eine annähernde Farbverbindlichkeit im Druck zu erreichen, muss jedes Objekt mit einer normierten Referenzkarte / Farbkeil fotografiert worden sein (z. B. Kodak Farbkeil, QPCard, ColorChecker o. Ä.). Die exakten Spezifika der Referenzkarte (oder die Karte selbst) müssen dem Manuskript beigefügt werden.
Ohne Referenzkarte ist eine Farbverbindlichkeit im Druck nicht zu erreichen, weswegen dann eine Schwarzweiß-Abbildung oft sinnvoller ist.
Satzspiegel und Informationen DAI-Reihen
Folgende Informationen gelten für die Reihenwerke unten aufgeführter Zweigstellen (für andere Publikationen kontaktieren Sie bitte die zuständige Redaktion):
- Zentrale
- Athen
- Eurasien (nur KVF)
- Istanbul (nur IstForsch)
- Kairo
- Madrid
- Orient-Abteilung (bitte Rücksprache mit der Redaktion der Orient-Abteilung, ab welchen Bänden)
- Rom
- RGK (nur KVF, RGF und Limesforschungen)
- KAAK
Satzspiegel
Die Standardbuchgröße entspricht dem DIN A4-Format (210 x 297 mm). Für den Satzspiegel gelten folgende Parameter:
- Satzspiegelgröße: 160 x 238,1 mm
- Kopfsteg 25, Fußsteg 33,9, Bundsteg 20, Außensteg 30 mm
- 2-spaltiges Raster: Spaltenbreite 77,5 mm, Zwischenschlag 5 mm
(Nur im Ausnahmefall steht ein Überformat zur Verfügung (237 x 335 mm), das aber – zusammen mit einer wissenschaftlichen Begründung, aufgrund derer entschieden wird – beantragt werden muss. Bitte nehmen Sie diesbezüglich frühzeitig – möglichst vor Beginn der Manuskripterstellung – Rücksprache mit der Herausgeberin / dem Herausgeber und der zuständigen Redaktion.
Für den Satzspiegel im zu genehmigenden Ausnahmefall gelten dann folgende Parameter:
- Satzspiegelgröße: 180,5 × 269 mm
- Kopfsteg 28,25, Fußsteg 37,75, Bundsteg 22,6, Außensteg 33,9 mm
- 2-spaltiges Raster: Spaltenbreite 87,75 mm, Zwischenschlag 5 mm)
InDesign-Dateien
Die Redaktion der ZWD stellt auf Anfrage gerne die InDesign-Muster-Dateien zur Verfügung, die Sie für die Vorbereitung Ihrer Tafel- oder Abbildungslayouts verwenden können.